Außervertragliche Kostenerstattung bei Krankenkassen
Ihre gesetzliche Krankenkasse kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Ihre Psychotherapie außervertraglich übernehmen:
- Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit (über 6 Wochen) keinen kassenzugelassenen Therapeuten finden konnten.
- Falls Sie mindestens fünf kassenzugelassene Therapeuten kontaktiert haben und Ihnen kein Therapieplatz in Aussicht gestellt werden kann.
Ihre Suche nach einem Psychotherapeuten sollten Sie schriftlich dokumentieren und einen formlosen Antrag bei Ihrer Kasse stellen. Bitte sprechen Sie mit mir über diese Möglichkeit. In der Praxis zeigen sich einige Kassen offen für dieses Verfahren, da Sie Ihnen einen Psychotherapieplatz zur Verfügung stellen müssen und wissen, dass es nicht ausreichend kassenzugelassene Psychotherapeuten gibt.
Wesentliche Grundlage für Kostenerstattung ist das Vorliegen einer Approbation, die bei mir vorhanden ist.
Kosten für Psychotherapie:
Ihre Einzeltherapie wird privat abgerechnet.
Die Kosten für eine Einzeltherapie werden – je nach den Versicherungsleistungen – von privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernommen.
Eine außervertragliche Kostenerstattung auf Antrag bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist möglich, wenn z.B. niedergelassene Psychotherapeuten eine unzumutbar lange Wartezeit haben, die im Einzelfall dokumentiert werden muss. Sprechen Sie in diesem Fall bitte rechtzeitig mit mir. Die dafür erforderliche Approbation liegt bei mir vor.
Die Kosten für ein unverbindliches Erstgespräch (60 Minuten) betragen 50,- €. In diesem Gespräch werden Ihre Erwartungen und die Themen, die Ihnen wichtig sind, im Vordergrund stehen.
Die Sitzungen danach kosten 85,- € pro 60 Minuten. (Studententarif: 50,00 €)
Kosten für Paartherapie:
Paartherapie ist keine „Kassenleistung“ und wird damit von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.
Ein unverbindliches Kennenlern-Gespräch (90 Minuten) kostet 70,- €. Dieses Gespräch dient dazu, Ihre Erwartungen und den Anlass für die Paartherapie zu klären.
Danach beträgt das Honorar 125.- € pro 90 Minuten.
Termine sind verbindlich:
Termine sind verbindlich, deshalb ist es nötig, sie spätestens 48- Stunden vorher abzusagen, ansonsten werden Sie normal in Rechnung gestellt. Für Montagstermine gilt der Freitag.